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   LSG Bayern, 23.09.2005 - L 8 AL 252/03   

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https://dejure.org/2005,24611
LSG Bayern, 23.09.2005 - L 8 AL 252/03 (https://dejure.org/2005,24611)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.09.2005 - L 8 AL 252/03 (https://dejure.org/2005,24611)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. September 2005 - L 8 AL 252/03 (https://dejure.org/2005,24611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld und die Erstattung von Leistungen; Rücknahme auf Grund der von Anfang an fehlenden Verfügbarkeit; Erfüllung der Voraussetzung "zur Verfügung stehen" bei der Möglichkeit zum täglichen Aufsuchen des Arbeitsamts und ständiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 8/99 R

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen durch postalische Erreichbarkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.2005 - L 8 AL 252/03
    Diese setze voraus, dass dem Arbeitslosen Briefpost unmittelbar, d.h. ohne Verzögerung und ohne Einschaltung Dritter zugehen könne (vgl. BSG vom 02.03.2000, B 7 AL 8/99 R).
  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91

    Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.2005 - L 8 AL 252/03
    Sei ein Arbeitsloser aber an mehreren Tagen in der Woche ortsabwesend, ohne dass die Tage der Abwesenheit von vornherein feststünden und dem Arbeitsamt bekannt seien und würden dadurch die Vermittlungsbemühungen der Beklagten erheblich beeinträchtigt oder vereitelt, sei der Arbeitslose durchgehend täglich nicht erreichbar, so dass die Voraussetzungen für den Bezug von Alg von Anfang an nicht vorhanden gewesen seien (vgl. BSG vom 03.03.1993, 11 RAr 43/91).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.08.2007 - L 3 AL 97/06

    Auch ein 58 Jahre alter Arbeitsloser hat bei einem Umzug seine neue Adresse der

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die Postzustellung von der bloßen Gefälligkeit Dritter abhängig ist oder Dritte zwecks Klärung der Postanschrift bemüht werden müssen (Bayerisches LSG, Urteil vom 23. September 2005, L 8 AL 252/03, veröffentlicht in juris).
  • LSG Bayern, 05.02.2009 - L 10 AL 233/06

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen

    Hierzu genügt es nicht, wenn die Postzustellung von der bloßen Gefälligkeit Dritter abhängig ist oder Dritte zwecks Klärung der Postanschrift bemüht werden müssen (vgl. BSG 7a.Senat vom 09.02.2006, Az: B 7a AL 58/05 R; BayLSG vom 23.09.2005 L 8 AL 252/03; Schleswigholsteinisches Landessozialgericht vom 10.08.2007, Az: L 3 AL 97/06).
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